Donnerstag, 14. Mai 2009

Gesetzesänderung zur Spätabtreibung

Leserbrief an eine Tageszeitung:

In Ihrem Bericht „Neue Auflage von alten Gefechten“ über die Neuregelung der Spätabtreibungen schreiben Sie: „Heute darf eine Frau in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen abtreiben, wenn sie mindestens drei Tage vor dem Abbruch an einem Beratungsgespräch teilgenommen hat.“ Das stimmt nicht: Auch dann darf sie nicht abtreiben, aber die Abtreibung bleibt straffrei. Auch sprechen sie von „werdendem Leben“. Das ist ebenso  falsch: Biologisch richtig handelt es sich bei den Ungeborenen um lebendige Menschen.

Hier liegt das Problem: Wir schauen weg. Ich selbst merke bei der Zeitungslektüre, daß ich dieses Thema lieber meiden möchte. Doch wir müssen hinsehen und darüber sprechen: Das Thema Abtreibung ist eine riesige Wunde der Menschheit: nach der Statistik der Weltgesundheitsorganisation 2007 Todesursache Nr. 1 (42 Mio.) vor Herz-Kreislauf-Krankheiten (17,5 Mio.) und Krebs (10,9 Mio.). Wir haben uns an das Töten gewöhnt und wollen nicht darüber sprechen. Wir bringen unsere Kinder und vor allem unsere Behinderten um, bevor sie geboren sind, und sehen nicht die fatalen Folgen: Wir werden zu sozialen Kannibalen. 

Hilfsangebote für schwangere Frauen in Not gibt es. Wo ist die Hilfe für das ungeborene Kind? Wo ist die Therapie für eine Gesellschaft, die moralisch, sozial und demographisch Selbstmord begeht? 

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